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Verstöße in 5 Ausgaben vom ServusTV Format “Der Wegscheider”

Die Medienbehörde KommAustria hat mit Abschluss eines Verfahrens gegen die Red Bull Media House GmbH als Veranstalterin des Fernsehprogramms „ServusTV” in mehreren Ausgaben der dort ausgestrahlten Sendung „Der Wegscheider” Verstöße des in § 41 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) für Rundfunkprogramme vorgeschriebenen Objektivitätsgebotes festgestellt.

Die verfahrensgegenständlichen Sendungen beschäftigten sich ausschließlich mit den Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dabei insbesondere mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus. In ihrem heute veröffentlichten Bescheid beanstandet die Behörde, dass in diesen Sendungen grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat durch den Moderator der Sendung Dr. Ferdinand Wegscheider verwendet wurden.

Die Red Bull Media House stellte die Sendungen als Satire dar und vertrat die Auffassung, dass die Sendungen daher keinerlei Beschränkungen unterlägen und dass das Objektivitätsgebot des AMD-G auf diese nicht anzuwenden sei. Dem widerspricht die Behörde. Vielmehr ordnet die KommAustria die Sendung „Der Wegscheider” als Meinungskommentar aktueller Ereignisse mit vereinzelten satirischen Elementen ein, gestaltet durch einen erfahrenen Journalisten von Servus TV. Außerdem träfe § 41 Abs. 1 AMD-G eine gesetzliche Anordnung, die für alle Rundfunkprogramme Anwendung findet. Damit schließe das Objektivitätsgebot auch die verfahrensgegenständlichen Sendungen ein. Auf dieser Grundlage wurden in den untersuchten fünf Sendungen Verletzungen festgestellt.

Der noch nicht rechtskräftige Bescheid der KommAustria, hinsichtlich der Verstöße von ServusTV ist auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hier veröffentlicht.

Medienreporter