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Neues Privatradiogesetz für mehr Möglichkeiten im Digitalradio

Beitragsbild: Pixabay

Gestern wurde im Parlament ein Initiativantrag zum Privatradiogesetz eingebracht, mit dem den Radioanbietern mehr Möglichkeiten im Digitalradiobereich gegeben werden. In Zukunft wird es möglich sein, dass ein Anbieter pro Versorgungsgebiet nun sechs statt bisher zwei DAB+-Programme, also Programme zur digitalen Weiterverbreitung von Audiosignalen, senden darf.

Mit der Novelle bessert die Politik beim bestehenden Privatradiogesetz kräftig nach, weil sich die 2010 eingeführte Begrenzung auf zwei Programme angesichts des technologischen Fortschritts und der damit einhergehenden Möglichkeiten der Verbreitung von Audioinhalten als nicht mehr zeitgemäß erwiesen hat. Durch die Erweiterung auf sechs Programme wird nun der digitale Wandel insofern forciert, als am Markt etablierte Veranstalter zukünftig zusätzlich zu bestehenden analogen Programmen auch neue digitale Programme anbieten und damit ihr Angebot deutlich erweitern können und auf der anderen Seite ein breiteres Angebot für die Hörerinnen und Hörer garantiert ist.

Medienministerin Susanne Raab: „Durch die Novelle des Privatradiogesetzes und der Erweiterung auf mehr digitale Programme beleben wir das Digitalradio in Österreich. Das gibt nicht nur den Anbietern die Chance, zeitgemäße digitale Radioinhalte zu senden, sondern bringt auch den Hörerinnen und Hörern in Österreich modernste Audiosignale. Digitalradio ist in Österreich im Vormarsch und mit dem neuen Gesetz schaffen wir die nötigen Rahmenbedingungen für eine weitere Belebung.”

Hintergrund: Mittlerweile hat ein Drittel der heimischen Radios auch DAB+-Empfang, Tendenz stark steigend. Dazu kommen jedes Jahr 300.000 neuzugelassene Kraftfahrzeuge mit eingebauten Digitalradios. 96 Prozent aller neu zugelassener KFZ besitzen nun auf Grundlage einer europäischen Verordnung ein Digitalradio.

Medienreporter