Links überspringen

Neues Medienpaket der Bundesregierung

Beitragsbild: Pixabay

Überraschend kündigte die Bundesregierung ein neues Medienpaket an. Die Privatrundfunkförderung soll für kommerzielle Anbieter um 5 Millionen Euro erhöht werden. Für nicht kommerzielle soll die Förderung um 1,25 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden. Eine weitere Million gibt es für den Digitalisierungsfonds der RTR. Und erstmals wird es einen eigenen Fördertopf für Podcasts geben, wenn diese den Genres Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung, Wissenschaft sowie Forschung zugeordnet werden können. Dafür werden jährlich 500.000 Euro bereitgestellt.

Die Concordia begrüßt das Medienpaket der Bundesregierung, weil…

sie den immensen ökonomischen Druck, der auf privaten Medien lastet, etwas lindert. Allerdings wird mit jeder zusätzlichen Förderschiene, das Stückwerk der österreichischen Medienförderungen insgesamt größer und unübersichtlicher. Während der größte Teil der Steuermillionen für Medien weiterhin nach dem Gießkannenprinzip, ohne strenge Qualitätskriterien und zu einem großen Teil willkürlich (Regierungsinserate) verteilt wird. Wir erneuern daher unsere Forderung nach einem strukturellen Wandel der Medienförderung hin zu einer konvergenten, strikt qualitätsorientierten Journalismus-Förderung. Deren Eckpunkte haben wir hier zusammengefasst.
Über die Erhöhung der Rundfunkförderung wird sich vermutlich auch ServusTV freuen. Die Reaktion auf eine am vergangenen Freitag veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte da etwas verhaltener ausfallen. Der VwGH (die höhere Instanz) hat dem Bundesverwaltungsgericht eine erneute Überprüfung aufgetragen. Die Frage, ob der ServusTV-Wochenkommentar “Der Wegscheider” gegen das Objektivitätsgebot verstößt, steht noch. Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nicht einzelne Sendungen, sondern nur das Gesamtprogramm eines TV-Senders dem Objektivitätsgebot entsprechen müssen, hat der VwGH zurückgewiesen. Diese Rechtsauffassung entspricht jener der Concordia, die den Fall mit einer Sachverhaltsdarstellung ins Rollen brachte und der Medienbehörde KommAustria die eine Verletzung des Objektivitäsgebotes feststellte. Wir sind gespannt auf das Ergebnis der erneuten Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht.
Medienreporter