Bundesregierung begrüßt breiten Nationalratsbeschluss zu neuem Filmanreizmodell
Mit breiter Mehrheit hat der Nationalrat die Weichen für eine nachhaltige sowie innovative Stärkung des Filmstandorts Österreichs gestellt. Mit der Umsetzung eines neuen Filmanreizmodells für Filmproduktionen bildet das Gesetzespaket – Filmstandortgesetz mit Novellen des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes – die umfassendste Reform der österreichischen Filmförderung seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 1980. Für den Filmsektor erfüllt sich damit ein langjähriger Wunsch. Nämlich Österreich als Produktionsstandort international konkurrenzfähig zu machen sowie bestehende Förderstrukturen zu modernisieren.
Hohe Wertschöpfung durch neues Gesetz erwartet
Die globale audiovisuelle Medienbranche ist ein dynamischer Wirtschaftssektor, der sich durch eine jährlich steigende Gesamtleistung sowie zunehmende Investitionstätigkeit internationaler Konzerne in Europa auszeichnet. Das neue Fördermodell lässt heimische Filmschaffende von dieser Entwicklung profitieren. Es schafft qualifizierte Arbeitsplätze, treibt die Entwicklung im Bereich digitaltechnischer Dienstleistungen voran und sichert die Auslastung von Infrastruktur wie Filmstudios oder Postproduktionsfirmen. Im Juli 2022 präsentierte die Bundesregierung die neuen Förderinstrumente FISA+ und ÖFI+, die von AWS und dem Österreichischen Filminstitut abgewickelt werden, sowie den Exzellenz-Bonus beim Fernsehfonds Austria. Zugang haben neben nationalen Produktionen für Kino, Fernsehen sowie Streaming auch internationale Filme und Serien, die über Service-Produktionen in Österreich umgesetzt werden. Diese generieren dabei wichtige Wertschöpfung, auch über den Filmsektor hinaus.
Basierend auf einem Kriterienkatalog sieht das moderne Filmstandortpaket einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent jener Kosten vor, die in Österreich im Zuge der Filmproduktion getätigt wurden. Fünf Prozent davon gibt es nur bei Einhaltung der „Green-Producing-Kriterien” des Österreichischen Umweltzeichens. Die Maximalhöhe liegt bei 7,5 Millionen Euro für Serien bzw. 5 Millionen Euro pro Film und steht Produktionen ohne Gesamtdeckelung der Fördermittel zur Verfügung. Dadurch wird das Modell dann für internationale Produktionen besonders reizvoll. Es gewährleistet auch für österreichische Produktionen maximale Planungssicherheit ohne vorzeitig erschöpfte Fördermittel. Im Fernsehfonds Austria der RTR wird ein zusätzlicher Exzellenzbonus geschaffen. Dieser soll österreichische Fernsehfilm- und Serienproduktionen mit hoher Wertschöpfung zusätzlich stärken.
Vize-Kanzler und Wirtschaftsminister zeigen sich begeistert von neuem Filmanreizmodell
„Der heutige Gesetzesbeschluss schafft eine Zukunftsbasis für den Filmsektor, ein historischer Schritt, der Österreich als Filmstandort völlig neu positionieren wird. Das Modell bringt frischen Wind in die Branche. Es wird nachhaltige Effekte auslösen, Österreichs internationale Anschlussfähigkeit sichern und besitzt nebenbei Pionierqualität. Mit dem weltweit einzigartigen Green-Filming-Bonus von fünf Prozent werden neue Standards gesetzt. Auch die Umstellung hin zur ökologisch nachhaltigen Filmproduktion wird vorangetrieben”, so Vizekanzler Werner Kogler.
„Es freut mich sehr, dass die neuen Filmanreizmodelle heute im Nationalrat beschlossen wurden. Österreich hat als Filmstandort für Produktionen viel zu bieten. Mit der Überarbeitung des Filmfördermodells FISA hin zu FISA+ entwickeln wir ein erfolgreiches Fördermodell weiter, damit zukünftig auch Streaming und Fernsehproduktionen gefördert werden können. Dadurch sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Filmstandort für die Zukunft sowie wecken wir das Interesse von nationalen und internationalen Produktionen”, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Langjähriger Wunsch des Filmsektors endlich erfüllt
„Als Medienministerin ist es mein oberstes Ziel, den österreichischen Medienstandort zu stärken. Mit dem Fördermodell für die heimische Film- und Fernsehwirtschaft, das heute im Nationalrat beschlossen wurde, schaffen wir Anreize, um internationale Filmproduktionen wieder vermehrt nach Österreich zu holen. So können wir jährlich mehr österreichische Produktionen zu fördern! So setzen wir einen wichtigen Schritt für die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Film– und Medienstandorts Österreich!”, so Medienministerin Susanne Raab.
„Das neue Filmanreizmodell wirkt sich positiv auf das gesamte Filmspektrum aus. Von der internationalen Streaming-Produktion über österreichische Kinofilme bis zu ambitionierten künstlerischen Arbeiten. Damit erzeugt das Fördermodell neben der wirtschaftlichen Wertschöpfung für Produktions- und Verleihfirmen nachhaltige kulturelle Impulse. Auch bessere Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten für unsere Filmschaffenden werden geschaffen. Deutlich vereinfacht wird die Finanzierung von Kinoproduktionen. Diese werden mit dem Österreichischen Filminstitut einen zentralen One-Stop-Shop erhalten”, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.
Das neue Filmanreizmodell tritt mit 1.1.2023 in Kraft. Nicht nur für die Filmbranche verspricht das neue Gesetz deutliche Wachstumseffekte in der Wirtschaftsleistung, sondern auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette.