Die Medienbehörde KommAustria schreibt eine neue UKW-Radiofrequenz in der Bundeshauptstadt aus. Anträge auf Erteilung einer Sendelizenz für das Versorgungsgebiet “WIEN 11 (KW Simmering) 99,1 MHz” können bis zum 11. Mai 2022, 13:00 Uhr, gestellt werden.
Auf der UKW-Radiofrequenz 99,1 MHz wurde in Wien bisher noch kein Radioprogramm gesendet. Ein Marktteilnehmer beantragte die Verwendung bei der KommAustria, die das UKW-Radioversorgungsgebiet nun gemäß Gesetz öffentlich ausschreibt. Dann überprüfte das Frequenzmanagement des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) die technische Eignung der Frequenz und übernahm für die KommAustria die rundfunktechnische Koordination mit den betroffenen Nachbarn Ungarn, Tschechien und der Slowakei. Das macht es künftig möglich, auf 99,1 MHz in Wien ein Radioprogramm mit einer Sendeleistung von 1 kW auszustrahlen, ohne im Inland oder im benachbarten Ausland andere Sender zu stören. Das Signal, das vom Kraftwerk Simmering im 11. Wiener Gemeindebezirk kommen wird, kann dann technisch rund 1,3 Millionen Menschen im Stadtgebiet erreichen.
Die KommAustria schreibt das Versorgungsgebiet gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz aus. Seit dem 9. März 2022, 0:00 Uhr, kann die Ausschreibung auf der Website der RTR-GmbH aufgerufen werden. Die Antragsfrist endet am 11. Mai 2022, 13:00 Uhr.
Über KommAustria
“Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist die unabhängige sowie weisungsfreie Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Audiomedien und die elektronischen audiovisuellen Medien in Österreich. Dazu gehört auch die Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) und dessen Tochtergesellschaften. Die Behörde sichert die Medien- und Meinungsvielfalt sowie den fairen Wettbewerb auf dem dualen Rundfunkmarkt mit seinen privaten Anbietern und dem öffentlich-rechtlichen Veranstalter und ist mit der Einführung und Weiterentwicklung von digitalem Rundfunk beauftragt. Die KommAustria ist aber auch Fördergeberin im Bereich der Printmedien oder erfüllt Aufgaben nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) sowie nach dem Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG). Ihre Einrichtung, Tätigkeit und Ziele sind im KommAustria-Gesetz, im sogenannten KOG geregelt.”