LVA24: Erster Etappensieg bei Sammelklage gegen ORF-Haushaltsabgabe. Der vom Wiener Prozessfinanzierer LVA24 finanzierte Individualantrag für über 300 Antragsteller wird vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) offenbar einer inhaltlichen Prüfung unterzogen. Der VfGH hat die Bundesregierung aufgefordert binnen acht Wochen eine schriftliche Äußerung zum ORF- Beitrags – Gesetz 2024 zu erstatten.
Alle Haushalte betroffen
Wie bekannt sind seit 1.1.2024 alle Haushalte, anknüpfend an den Hauptwohnsitz, zur ORF-Haushaltsabgabe zahlungspflichtig. Diese Zahlungspflicht ist unabhängig davon, ob die Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen oder überhaupt ein ORF Programm konsumieren. Nur einige wenige Befreiungstatbestände sind vorgesehen.
Die Empörung war groß und die Emotionen bei den vielen plötzlich zahlungspflichtigen Betroffenen sind hoch.
LVA24 finanziert Individualantrag für über 300 Betroffene in Sammelklage gegen ORF-Haushaltsabgabe
Die LVA24 hat aus den mehreren tausend Betroffenen, die sich bei der LVA24 gemeldet haben, eine repräsentative Auswahl getroffen und für diese auf Basis eines Prozessfinanzierungsvertrages die Kosten einer Befassung des VfGH übernommen.
Inhaltlich wurde von den Beschwerdeführern beantragt, das gesamte ORF-Beitrags-Gesetz 2024 als verfassungswidrig aufzuheben.
Argumente der Beschwerdeführer offenbar nachvollziehbar
Wesentliche prozessuale Vorfrage war, ob eine direkte Befassung des VfGH überhaupt möglich ist, oder der (zeitaufwendige) Umweg über eine Befassung des BVerwG notwendig ist.
Der VfGH hat nunmehr offensichtlich die Argumente der Beschwerdeführer für nicht aussichtslos und eine direkte Befassung in diesem bestimmten Fall für zulässig erachtet, zeigt sich Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig für seine über 300 Mandanten erfreut.
Der Rechtsanwalt zeigt sich vorsichtig optimistisch und will nun die Argumentation der Bundesregierung abwarten, weshalb diese Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber, die viele Menschen einfach nicht nachvollziehen können, zu rechtfertigen sein soll.
Zugang zum Recht ermöglicht
Die direkte Befassung durch den VfGH ist für unsere Kunden auch deshalb so wichtig, weil es immer mehr Beschwerden darüber gibt, dass die ORF Beitrags Service GmbH (OBS) Anträgen einen Bescheid über die ORF-Haushaltsabgabe auszustellen, angeblich nicht nachkommt, zeigt sich auch Mag. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24, über diese Erleichterung zum Zugang zum Recht erfreut.
Acht Wochen Frist zur Äußerung für Bundesregierung
Es bleibt nunmehr abzuwarten wie die Bundesregierung die ORF-Haushaltsabgabe inhaltlich zu rechtfertigen versucht und ob der VfGH möglicherweise sogar eine öffentliche mündliche Verhandlung ansetzt. Der VfGH hat der Bundesregierung für eine schriftliche Äußerung acht Wochen Zeit gegeben.
Folgen einer festgestellten Verfassungswidrigkeit der ORF-Haushaltsabgabe
Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, gibt es künftig keine „Zwangsgebühr”.
Die Frage, ob es möglicherweise sogar einen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht (ab 1.1.2024) eingehobenen Gebühren gibt, ist allenfalls gesondert zu prüfen. Es gilt die Empfehlung befasster Juristen, Zahlungsaufforderungen nicht reaktionslos hinzunehmen, sondern fristgerecht einen Antrag auf Bescheidausstellung über die ORF-Haushaltsabgabe bei der OBS zu stellen.
Anmeldung bei LVA24 weiterhin möglich
Interessenten könne sich bis auf weiteres unkompliziert und kostenfrei auf der LVA24 Website mittels Online-Fragebogen anmelden.
Interessenten müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Nähere Details zu dieser Sammelklage auf www.lva24.at.