“Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Diesen Satz kennen wir alle. Seit gut drei Jahrzehnten ist dieser vorgegebene Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ in Deutschland Pflicht. In Radio und Fernsehen ist er immer auch noch extra vorzulesen. Doch dieser Satz der Medikamentenwerbung soll jetzt in Deutschland per Gesetz verändert und damit gegendert werden. Künftig soll der Satz dann lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“. Das geht aus einem einem Gesetzentwurf des deutschen Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Diskussion bereits seit Jahren
Seit Jahren wird der Warnhinweis heiß diskutiert, da seine geschlechtsspezifische Formulierung einerseits nicht mehr in die heutige Zeit passe und zudem machen Ärztinnen inzwischen rund die Hälfte der Berufstätigen aus. In In den Apotheken liegt der Anteil an weiblichen Beschäftigten außerdem noch deutlich höher.
Das Ministerium greift damit auch Forderungen von Berufsverbänden, wie beispielsweise die Bundesärztekammer, auf. Diese hatten sich schon seit längerer Zeit für eine Änderung des Warntextes der Medikamentenwerbung ausgesprochen. „Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden“, heißt es in einer Presseaussendung der dpa des Deutschen Ärzteblatts. Dort heißt es auch, dass es für die Umstellung dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben soll.
Außerdem muss laut Heilmittelwerbegesetz der Warnhinweis bei Werbung „außerhalb der Fachkreise“ gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden. In TV-Werbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden. In jedem Werbespot für Medikamente muss der Hersteller am Schluss auf Ansprechpartner bei Risiken und Nebenwirkungen hinweisen.
Was bedeutet das eigentlich für die Werbebranche?
Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, stehen Pharma-und Werbebranche unter Druck. Denn dann müssten innerhalb der Frist von fünf Monaten alle Medikamentenwerbungen an den neuen Text angepasst werden. Das bedeutet, dass der zweite Teil des Satzes ebenfalls eingesprochen und produziert werden muss. Sollte man seinen Werbetext nicht dahingehend verändert haben, wäre das Senden des alten Textes höchstwahrscheinlich strafbar.
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