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DAB+: Bundesmux und regionale Sendegebiete ausgeschrieben

Beitragsbild: Pixabay

Auf Grundlage ihres Digitalisierungskonzeptes 2021, schreibt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die Planung, den Aufbau und den Betrieb sogenannter Multiplex-Plattformen (MUX) für die Übertragung des digitalen, über Antenne zu empfangenden Digitalradios DAB+ aus. Damit bietet die Medienbehörde die Möglichkeit, Zulassungen für den Betrieb eines bundesweiten, auch regionalisierbaren Multiplexes und mehrerer regionaler Multiplexe zu beantragen. Über die können jeweils ca. 15 DAB+ Radioprogramme verbreitet werden. Von den regionalen Zulassungen ist lediglich das Bundesland Wien ausgenommen. Dort ist bereits seit 2018 ein regionaler DAB+ Multiplex in Betrieb.

Vorsitzender der KommAustria erklärt Vorteile

„Vor dem Hintergrund eines in Österreich nur begrenzt verfügbaren Angebotes an UKW-Frequenzen, ist DAB+ Digitalradio, das in anderen Frequenzbereichen ausgestrahlt wird, eine ausgezeichnete Möglichkeit, der Bevölkerung ein Mehr an hörbarer Medien- und Meinungsvielfalt in zeitgemäßer Klang- und Empfangsqualität anzubieten”, sagt Michael Ogris, Vorsitzender der Medienbehörde KommAustria. „Ein Ausbau überregionaler wie auch regionaler Berichterstattung durch heimische Audio-Medien stellt einen demokratiepolitischen Gewinn für Alle dar”, so Ogris weiter.

Als bundesweites Angebot wäre die neue, als „MUX III” bezeichnete Plattform das zweite österreichweite DAB+ Programmbouquet. Bereits seit 2019 werden über die Plattform „MUX I” 16 DAB+ Radioprogramme mit einer technischen Bevölkerungsreichweite von 84 % bundesweit ausgestrahlt, regional kommen im Großraum Wien auf der Plattform „MUX II” 14 DAB+ Radioprogramme hinzu. Aus dem frequenztechnisch ebenfalls bundesweit konzipierten „MUX II” können nun regionale Versorgungsgebiete in weiteren Bundesländern beantragt werden.

Optional bietet die KommAustria bei besonderer Nachfrage an, die jetzt gestartete Ausschreibung um einen bundesweiten „MUX IV” zu erweitern, der insbesondere für „Must-Carry”-Programme, wie etwa Hörfunkangebote des ORF, genutzt werden könnte. Entsprechende Bedarfsmeldungen müssten bis spätestens zum 31. Juli 2023 bei der Behörde eingehen.

Was ist überhaupt ein MUX?

Unter einem Multiplexverfahren versteht man das Zusammenführen verschiedener Audio-, Video- oder Datensignale zu einem gemeinsamen Transportstrom. Im Fall von digitalem Hörfunk bedeutet dies die Zusammenführung mehrerer Radioprogramme und deren Übertragung auf nur einer Frequenz. Vom DAB+ tauglichen Empfangsgerät werden die einzelnen Programme anhand einer Codierung erkannt und so „wiederhergestellt”.

Wie wird ausgewählt?

Bereits Ende April 2023 hatte die KommAustria die Ausschreibung mit der Veröffentlichung einer Auswahlgrundsätze-Verordnung vorbereitet. Die Verordnung stellt einerseits dar, welche grundsätzlichen, vor allem finanziellen Anforderungen interessierte Bewerber zu erfüllen haben. Sie erläutert aber insbesondere, nach welchen Kriterien eine Auswahl unter mehreren Bewerbern getroffen werden wird. Damit wurde eine chancengleiche Antragstellung ermöglicht und die Voraussetzungen für eine transparente, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage der Behörde bei einer Auswahl unter mehreren Antragstellern geschaffen. Anträge auf Erteilung der ausgeschriebenen Zulassungen haben bis spätestens zum 2. Oktober 2023, 13:00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria einzulangen.

Medienreporter