Stand: Dezember 2023
§1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen soundlarge und dem Besteller/Auftraggeber wie auch deren Rechtsnachfolger. soundlarge ist ein Anbieter von Audioproduktionen und Schulungen, Kalvariengürtel 67 / 1.OG in A-8020 Graz.
2. soundlarge ist ein Projekt, das Audioproduktionen und Schulungen realisiert und vom Tonstudio André Brunner-Fruhmann (Kalvariengürtel 67 / 1.OG in A-8020 Graz) betrieben wird.
3. soundlarge erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den einzeln nachverhandelten Vereinbarungen gem. §2.
§2 Vertrag / Vertragsleistungen
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen soundlarge und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt soundlarge nicht an, es sei denn, soundlarge hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Die Präsentation der Leistungen, insbesondere die digitale Übermittlung, stellt noch kein bindendes Angebot von soundlarge dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von soundlarge per E-Mail oder mit Beginn der Vertragsausführung durch soundlarge zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn soundlarge sie schriftlich bestätigt. Die Angebote von soundlarge sind freibleibend.
3. Unsere Leistung besteht aus der Lieferung von Audioproduktionen auf Basis der im Vorfeld online oder telefonisch übermittelten Daten des Auftraggebers. Die Übermittlung der Audioproduktionen erfolgt im mp3/wav-Format per Email. Andere Übertragungswege bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Die Kosten für andere Übertragungswege werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen soundlarge dem Auftraggeber unverzüglich mit. Wobei auch eine Bestätigung des Auftraggebers notwendig wird. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.
5. Erhält soundlarge nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von soundlarge. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich soundlarge auf Wunsch zurückzustellen. Sollten überhöhte Kosten für eine Präsentation angefallen sein und der Auftraggeber bereits den Anschein eines Vertragsabschlusses gegeben haben, behält sich soundlarge vor, diese Kosten in einem angemessenen Teil zu verrechnen.
6. Der Auftraggeber stellt soundlarge unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch soundlarges für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. soundlarge ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. soundlarge ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung einzusetzen. Die für die Durchführung der Produktion notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber an soundlarge innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung gestellt. Kostenvoranschläge von soundlarge sind unverbindlich.
§3 Urheberrechte
1. Für alle im Zusammenhang mit diesem Auftrag erbrachten Leistungen (Texte, Audiodateien, Jingles, Audiologos etc.) liegen die Rechte bei soundlarge. Mit der Bezahlung der Produktion erwirbt der Auftraggeber lediglich das Recht an der Verbreitung ohne Rechte auf Veränderung der Produktion. Im Preis enthalten ist die unbegrenzte Ausstrahlung innerhalb eines Jahres ab Sendebeginn für den Sender, für welchen der Hörfunkspot produziert wurde. Bei Verlängerung des Ausstrahlungszeitraumes bzw. Änderung des Ausstrahlungsgebietes werden für jedes weitere Jahr und jeden weiteren Sender zusätzliche Sprecherhonorare und ggf. Musikverwertungsrechte fällig. Dahin gehende Änderungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen und von soundlarge zu bestätigen.
2. Liefert der Auftraggeber bestehende Sprach- oder Musikaufnahmen an, geht soundlarge von bereits geklärten Urheber- und Verwertungsrechten aus. Der Auftraggeber versichert, dass die Text- und/oder Musikdateien, die an soundlarge übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstigen Rechte Dritter verletzen. Sollten hierbei Rechte Dritter verletzt werden, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Etwaige Ansprüche des Urhebers gegen soundlarge welche durch falsche Informationen des Auftraggebers entstanden sind, werden beim Auftraggeber regressiert.
3. Wurde von soundlarge für eine Produktion bereits ein Textkonzept erstellt und der Auftrag danach vom Auftraggeber storniert, wird das erstellte Konzept von soundlarge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Generell untersagt ist jede Form der Weiterverwertung (anderes Medium, andere Sender als o.g.), jeglicher Umschnitt, Veränderungen (inhaltlicher oder klanglicher Art) sowie die Weitergabe an Dritte ohne vorheriger schriftlicher Genehmigung von soundlarge. Die Weitergabe an Dritte ist insoweit gestattet, solange der Auftraggeber dafür Sorge trägt, dass der beteiligte Dritte keine Verwertung oder Veränderung vornimmt.
5. Alle Leistungen von soundlarge (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben in dessen Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit soundlarge darf der Kunde die Leistungen nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen der Leistungen von soundlarge durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von soundlarge und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von soundlarge Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung von soundlarge erforderlich. Dafür steht soundlarge und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu, welche auch durch mündliche Vereinbarung zustande kommen kann.
§4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsziel
1. Die Rechnungssumme wird beim ersten Auftrag mit Vertragsschluss sofort und im Voraus fällig. Bei weiteren Aufträgen kann auch im Nachhinein verrechnet werden. Zahlungsziel sind 14 Tage ohne Abzug.
1a. Bei einigen Produkten wie DJ und Webradio Produktionen ist die Rechnungssumme immer im Voraus fällig.
1b. Falls eine Abbuchung vom Konto mittels SEPA-Lastschrift aufgrund falscher Kontodaten oder unzureichender Deckung nicht möglich sein sollte, stellt soundlarge dem Auftraggeber die durch die Rückbuchung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zuzüglich Mahnspesen in Rechnung.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer bei Firmensitz in Österreich.
3. Bei Zahlungsverzug werden bei der 1. Mahnung (14 Tage Zahlungsziel) 10% der Netto-Rechnungssumme als Spesen verrechnet. Bei der 2. Mahnung (weitere 14 Tage später) werden weitere 10% der ursprünglichen Netto-Rechnungssumme als Spesen verrechnet. Falls die Summe der Rechnung den Betrag von € 100 nicht überschreitet, werden € 10.- pro Mahnung als Spesen verrechnet. Sollte der offene Betrag nach zweimaliger Aufforderung nicht eingegangen sein, werden die offenen Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben.
4. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Zahlungen rückabwickelt, oder seine Zahlungen einstellt oder wenn soundlarge andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellt, ist soundlarge berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
5. Alle Preise und Nebenkosten werden nach den, bei soundlarge zum Zeitpunkt der Bereitstellung angewendeten, Preislisten berechnet.
6. Werden von soundlarge Leistungen erbracht aber später nicht verwertet (d.h. erfolgt keine Ausstrahlung), so wird trotzdem der vereinbarte Preis vollständig fällig. Eine Rückvergütung ist grundsätzlich nicht möglich.
7. Alle Aufträge sind bindend und werden unmittelbar bearbeitet. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung von soundlarge.
8. Grundsätzlich erfolgt der Arbeitsbeginn nach Eingang der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung. Sofern uns eine Stornierung noch vor Arbeitsbeginn erreicht, ist ein Rücktritt im Ausnahmefall möglich. Bei bereits erfolgtem Beginn der Arbeiten werden die entstanden Kosten jedoch in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
9. Wurden von soundlarge Texte verfasst und diese im Vorfeld zur Abnahme an den Auftraggeber übermittelt, erfolgt der Produktionsbeginn erst nach erteilter Textfreigabe.
10. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt als PDF per E-Mail an die uns bekannte Adresse des Auftraggebers. Sollte eine Rechnung per Post gewünscht werden, wird eine Pauschale von EUR 5,00 für Aufwand, Material und Postversand verrechnet.
§ 5 Gewährleistung
1. Angaben und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. soundlarge übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
2. Änderungen und Korrekturen an fertig gestellten Audioproduktionen sind innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung – immer schriftlich – mitzuteilen. Bei zusätzlichen Sprecherkosten geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Textänderungen (Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe eines Textes).
3. Eine Änderung liegt nur dann vor, wenn ein (geringfügiger) Fehler in einem Spot aufgetaucht ist. Der Spot darf vorher nicht ON AIR veröffentlicht worden sein. Ansonsten liegt ein neues Motiv vor. Mit der ON AIR Veröffentlichung bestätigt der Auftraggeber die Richtig- und Fehlerlosigkeit der Produktion.
4. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige Abweichungen (insbesondere Sprecher und deren individueller stimmlicher Ausdruck) der gelieferten Ware von der beworbenen Ware sind zulässig und stellen keinen Fehler dar, soweit sie sich im üblichen Rahmen bewegen und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Kürzungen von Texten bei Überlängen werden grundsätzlich nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vorgenommen. Geringe Unterschiede in der Klangqualität können auftreten, wenn die Abhöre (Lautsprecher/Kopfhörer etc.) des Auftraggebers minderwertig oder nicht richtig eingestellt ist. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzproduktionen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatz wegen Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt (Streik, Betriebsstörungen, Katastrophen) ist ausgeschlossen. Bei Lieferverzug – der von uns zu vertreten ist – steht dem Auftraggeber eine Verzugsentschädigung maximal in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu. Weist der Auftraggeber einen höheren Schaden nach, so ist vereinbart, dass eine Verzugsentschädigung die Höhe des Auftragswerts in keinem Fall überschreiten kann.
2. Für nicht vorhersehbare Schäden haftet soundlarge nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn und Werbeeinahmen.
3. Unsere Angebote sind generell freibleibend. soundlarge behält sich außerdem das Recht vor, Aufträge ohne genauere Angaben von Gründen abzulehnen. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden dann zurück überwiesen bzw. dem Kreditkartenkonto binnen 14 Tagen wieder gutgeschrieben.
4. soundlarge verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch soundlarge, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen soundlarge der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Soweit soundlarge im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt soundlarge derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen soundlarge keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen. Der Auftraggeber (im Falle des Veranstalters) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
§ 7 Kein Widerrufrecht
1. Das Widerrufsrecht entfällt bei allen Verträgen betreffend der Lieferung von Audio-Produktionen, die soundlarge auf Grund von Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt hat oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.
§ 8 Datenschutz
1. soundlarge verwendet die von dem Kunden mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartendaten) gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzrechts.
2. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu Abrechnungszwecken.
3. Sämtliche an soundlarge übermittelte personenbezogene Daten des Kunden werden ohne die schriftliche Einwilligung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass die Weitergabe aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss oder wenn Vermittlungsarbeiten zwischen Auftraggeber und einem, für den Auftrag wichtigen, Dritten stattfinden müssen.
4. Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder die Löschung der Daten des Kunden gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse office@soundlarge.at zur Verfügung.
5. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Stillschweigen über alle vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der Gagenhöhe zu bewahren.
6. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Soweit dies nicht eingehalten wird, behält sich soundlarge vor, den entstandenen ideellen Schaden bei Auftraggeber zu regressieren. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von soundlarge abgetreten werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von soundlarge der Gerichtsstand und Erfüllungsort.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.